Whistleblowing.lu
Einführung und Betrieb eines Hinweisgeberverfahrens
Smartes Sourcing für alle UCITS-Gesellschaften über www.whistleblowing.lu
Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 10. Mai 2016 zur Umsetzung der UCITS-Verordnung
wird nach Artikel 32 in das Gesetz von 17. Dezember 2010 zu Organismen gemeinschaftlicher Anlagen mit Artikel 149ter eine neue Vorschrift eingefügt. Nach Absatz (4) dieses Artikels haben alle OGAW, die Fondsverwaltungsgesellschaften, Depotbanken und alle mit der Verwaltung von OGAW betrauten Einheiten für Ihre Mitarbeiter ein System einzurichten, über das Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen dieses Gesetz gemeldet werden können. Dieses System muss spezifisch, unabhängig und autonom sein.
Mit dem Dienstleistungsangebot „Whistleblowing“, bereits gebräuchlich im Bankensektor
und im angelsächsischen Raum, wenden wir uns an die UCITS-Fondsgesellschaften in
Luxembourg, welche auf Grund der neuen UCITS5-Verordnung eine Whistleblowing-Prozedur vorhalten müssen.
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